ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SPONSORING, PREMIUM-PARTNERSCHAFTEN & MEDIENVERTRÄGE BEIM BIG BANG KI FESTIVAL
Stand: 05. Juni 2026
§ 1 Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Sponsoring-, Premium-Partnerschafts-, Aussteller- und Medienverträge zwischen der DUP Media GmbH („DUP“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Partner“). Sie erfassen kombinierte Event-, Digital- und Printleistungen im Rahmen des BIG BANG KI FESTIVALS sowie des DUP Medienkosmos.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich ist ausschließlich die individuelle Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.
§ 3 Leistungsänderungen
DUP ist berechtigt, aus sachlichem Grund Änderungen vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich Programm, Referenten, Ablauf, Standflächen (gleichwertige Kategorie) oder Format (z.B. Hybrid-/Digitaldurchführung). Eine bestimmte Besucherzahl, Reichweite, Zielgruppenstruktur oder Leadanzahl stellt keine zugesicherte Eigenschaft dar.
§ 4 KPI- und Erfolgs-Disclaimer
Angaben zu Reichweiten, Besucherzahlen, Zielgruppen, Impressionen, Abonnentenzahlen oder Leads beruhen auf Erfahrungswerten oder Prognosen und stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 5 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnung, Pandemie, Streik, Krieg, Naturereignisse) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, ist DUP berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder in einem alternativen Format durchzuführen. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
§ 6 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart:
- 50 % bei Vertragsabschluss
- 50 % spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist DUP berechtigt, Leistungen auszusetzen.
§ 7 Kündigung & Stornierung
Bei Kündigung durch den Partner gelten folgende Stornokosten:
- bis 4 Monate vor Veranstaltung: 50 %
- bis 2 Monate vor Veranstaltung: 75 %
- unter 2 Monate: 100 %.
Bereits produzierte Medien- oder Contentleistungen sind vollständig zu vergüten.
§ 8 Stand, Sicherheit & Versicherung
Der Partner ist für Standbau (sofern durch den Partner erfolgt), Personal, Verkehrssicherungspflichten und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften selbst verantwortlich. Der Partner stellt DUP von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Aktivitäten resultieren.
§ 9 Zusatzleistungen von Sponsoren und Ausstellern
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle über den Veranstalter bestellten Zusatzleistungen im Rahmen des BIG BANG KI FESTIVAL 2026, insbesondere für:
- Catering- und Hospitality-Leistungen
- Technische Zusatzleistungen (z. B. Displays, Monitore, Medientechnik)
- Branding- und Druckleistungen
- Sonstige veranstaltungsbezogene Zusatzleistungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
1) Vertragspartner: Der Vertrag über die Zusatzleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Besteller und der DUP Media GmbH zustande.Der Veranstalter ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen geeignete Drittunternehmen und Subunternehmer einzusetzen. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und den vom Veranstalter beauftragten Dienstleistern entsteht nicht.
2) Bestellung und Vertragsschluss: Bestellungen werden mit Eingang des vollständig ausgefüllten Bestellformulars verbindlich. Der Veranstalter bestätigt die Bestellung in Textform. Der Veranstalter behält sich vor, Bestellungen aus organisatorischen, technischen oder kapazitätsbedingten Gründen abzulehnen. Alle Angebote und Preisangaben stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.
3) Es gelten folgende Bestellfristen:
Technische Zusatzleistungen: bis 09. August 2026, 18:00 Uhr
Druckdaten und Branding-Leistungen: bis 09. August 2026, 18:00 Uhr
Catering-Leistungen: bis 31. August 2026, 18:00 Uhr
Nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung. Der Veranstalter kann verspätete Bestellungen nach eigenem Ermessen annehmen. In diesem Fall können Express-, Bearbeitungs- oder Zusatzkosten entstehen.
4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Wünsche, Änderungen oder Erweiterungen nach Auftragserteilung werden gesondert berechnet.
5) Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Veranstalter ist berechtigt, Vorauszahlungen oder vollständige Vorauszahlungen zu verlangen. Bei Bestellungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 5.000 EUR netto kann eine Vorauszahlung von bis zu 100 % verlangt werden. Die Erbringung der Leistungen kann von der vollständigen Zahlung abhängig gemacht werden.
6) Druckdaten und Freigaben: Der Besteller ist für die rechtzeitige und druckfähige Anlieferung aller erforderlichen Daten verantwortlich. Werden Druckdaten nicht fristgerecht oder nicht in der geforderten Qualität bereitgestellt, entfällt der Anspruch auf Leistungserbringung. Entstehende Mehrkosten durch Datenkorrekturen, Nachbearbeitungen oder erneute Produktionen werden gesondert berechnet. Der Besteller sichert zu, über sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den übermittelten Inhalten zu verfügen.
7) Technische Leistungen werden vorbehaltlich Verfügbarkeit erbracht. Der Veranstalter ist berechtigt, technisch gleichwertige Geräte oder Komponenten einzusetzen. Der Besteller hat sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen am Messestand für die Nutzung der gebuchten Leistungen vorliegen.
8) Für Cateringbestellungen ist die endgültige Mengenangabe spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitzuteilen. Nicht in Anspruch genommene Catering-Leistungen werden nicht erstattet. Aus hygienerechtlichen Gründen wird von der Mitnahme nicht konsumierter Speisen abgeraten. Nach Übergabe übernimmt der Veranstalter hierfür keine Haftung.
9) Änderung und Stornierung: Eine Stornierung ist ausgeschlossen. Bereits produzierte Druckerzeugnisse, individuell angefertigte Branding-Materialien sowie bereits beauftragte Fremdleistungen werden unabhängig von den vorgenannten Fristen vollständig berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungen anzupassen, sofern dies aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen erforderlich ist. Hierbei wird der Veranstalter gleichwertige Alternativen bereitstellen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
10) Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitslagen, Pandemien, Streiks, Ausfällen von Versorgungsleistungen oder vergleichbarer Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, haftet der Veranstalter nicht für hieraus entstehende Schäden. Bereits entstandene Fremd-, Produktions-, Material- und Personalkosten bleiben vom Besteller zu tragen. Wird die Veranstaltung verschoben, kann der Veranstalter bereits beauftragte Leistungen auf einen Ersatztermin übertragen, soweit dies organisatorisch möglich ist.
11) Haftung: Der Besteller haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragten, Agenturen, Standbauer, Lieferanten oder sonstige von ihm eingesetzte Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden an Messeflächen, Standflächen, Gebäuden, Einrichtungen, technischen Anlagen, Mietgegenständen, Displays, Branding-Materialien sowie sonstigem Eigentum des Veranstalters oder beauftragter Dienstleister. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Ausstellungsgegenständen, Werbematerialien, technischen Geräten, persönlichen Gegenständen oder sonstigem Eigentum des Bestellers, seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder Besucher, soweit dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Besteller stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Handlungen, Unterlassungen oder Rechtsverletzungen des Bestellers, seiner Mitarbeiter, Beauftragten, Agenturen, Standbauer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen entstehen. Für Leistungen beauftragter Drittunternehmen haftet der Veranstalter ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Marken- und Nutzungsrechte
Der Partner räumt DUP ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an Marken und Logos zur Bewerbung der Veranstaltung ein, sofern nicht anders vereinbart.
DUP ist berechtigt, Bild-, Video- und Tonaufnahmen für Marketing- und PR-Zwecke zu verwenden.
§ 11 Tracking & Drittanbieter
DUP übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Tracking-Abweichungen, Ausfälle von Event-Apps, Scan-Systemen, Livestream-Plattformen oder sonstigen Drittanbietern,
sofern DUP diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 12 Datenschutz & Lead-Generierung
Lead-Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet und weitergegeben. DUP übernimmt keine Gewähr für Qualität oder wirtschaftlichen Erfolg der übermittelten Leads. Nach der Weitergabe der Lead-Daten an den Partner ist dieser für die weitere Datenverarbeitung eigenständig verantwortlich.
§ 13 Compliance & Integrität
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher geltender Compliance-, Antikorruptions- und Sanktionsvorschriften. Sponsoring begründet keinen Anspruch auf politische Einflussnahme oder inhaltliche Positionierung.
§ 14 Verhaltensgrundsätze & Diskriminierungsverbot
Der Veranstalter steht für ein respektvolles, diskriminierungsfreies und sicheres Veranstaltungsumfeld. Jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, extremistischer Propaganda, Hassrede oder sonstigem menschenverachtendem Verhalten wird nicht toleriert. Dies gilt insbesondere für Benachteiligungen oder Belästigungen aufgrund von Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder Alter. Bei Verstößen gegen diese Grundsätze ist der Veranstalter berechtigt, betroffene Personen oder Unternehmen ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung auszuschließen sowie gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 15 Subunternehmer
DUP ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer oder Dienstleister) einzusetzen.
§ 16 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen aus dem Vertragsverhältnis vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 17 Haftung
DUP haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf den jeweiligen Auftragswert. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 18 Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
§ 19 Gerichtsstand & Recht
Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.